Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bereits seit dem Mai 2018 in der EU in Kraft getreten ist, sieht einige wesentliche Veränderungen für die Verbraucher und natürlich dementsprechend die Unternehmen vor. Es geht vorwiegend um den Umgang der Daten der Verbraucher und die Datenspeicherung. Was alles in einer Datenschutzerklärung stehen sollte, wird nachstehend behandelt.

Datenschutzerklärung und seine Inhalte

Es sind sozusagen neue Schutzmassnahmen eingeführt worden, auf die die jeweilige Datenschutzerklärung einer Webseite hinweisen sollte. In der Datenschutzerklärung muss beispielsweise enthalten sein, welche Daten eine Webseite zu welchem Zweck erhebt oder auch speichern wird. Dabei muss sie sehr wohl kleinteilig informieren, welche Kanäle zur Speicherung genutzt werden. Zusätzlich muss der Hinweis stattfinden, dass Cookies verwendet werden, wenn es tatsächlich stattfindet. Zusätzlich muss angegeben sein, ob es beispielsweise Cookies von Google Analytics oder PIWIK sind, die zur Anwendung kommen. Letzteres ist nach der DSGVO im Übrigen eher zu empfehlen, da die Datenspeicherung nur auf 6 Monate zurückdatiert werden. Google hingegen agiert in dem Bereich grosszügiger, welches wiederum mit der DSGVO in Konflikte geraten kann. Ein zweites Beispiel zu dem Bereich betrifft beispielsweise die Bewerbungsunterlagen von Bewerbern. Diese dürfen nur 6 Monate gespeichert werden. Nach dieser Phase müsste ein Unternehmen entweder die Daten löschen oder die Bewerber gemäss der aktuellen Datenschutzerklärung wiederholt fragen, ob die Daten weiterhin gespeichert werden dürfen.

Datenschutzerklärung für die Verbraucher

Tatsächlich ist die neue Datenschutzerklärung eine Verbesserung und zum Schutz für die Verbraucher. Was alles wie gespeichert wird, sollte sehr genau aufgeführt werden. Es ist allerdings fraglich, ob sich die Verbraucher immer alle Inhalte durchlesen werden, was dort geschrieben steht. Selbst die Zustimmung zur Nutzung von Cookies, welches in Pop-Up-Fenstern gleich zu Anfang abgefragt wird, lesen sich die Webseiten-Besucher oftmals nicht richtig durch. Dennoch sollten die Webseiten-Betreiber dennoch darauf achten, dass sie alles erfasst haben.