Vertrag und Verträge
In einer Geschäftsbeziehung und mit den dortigen vorhandenen Geschäftsabschlüssen ist es wichtig, dass die beiden Parteien „Verkäufer und Käufer“ einen Vertrag abschliessen. Eine mündliche Absprache birgt zu viele Unsicherheiten, die auch später keinerlei Rechtsgrundlage bieten können. Worauf es in einem Vertrag ankommt, wird nachstehend behandelt.
Verträge und ihre Inhalte
Es können zwar E-Mails als Auftragsbestätigung für ein ebenso schriftliches vorheriges Angebot als Verträge angesehen werden, ersetzen diese aber nicht vollständig. Denn Verträge sind doch wesentlich umfassender. Sie beinhalten zudem wichtige Aspekte, die dort aufgenommen und per Unterschrift der beiden Vertragsparteien bestätigt werden sollten. Zu den wesentlichen Inhalten gehört zum einen der Umfang der Leistung. Er sollte möglichst kleinteilig beschrieben sein, damit keine Missverständnisse vorhanden sind. Bei einzelnen Produkten ist dieser Bereich im Vertrag meistens überschaubar. Wenn Sie allerdings ein Projekt anbieten beziehungsweise einkaufen, welches beispielsweise im Maschinenbau oder im Bauhauptgewerbe wäre, ist das meistens schon der grösste Anteil des Vertrags. Denn dann wird zusätzlich ein Passus aufgenommen, was nicht in der Lieferung enthalten ist.
Neben der Leistungserbringung muss auch der Zeitraum hinein, wann die Leistung durchgeführt und zum Abschluss gebracht wird. Das ist wichtig, um eventuelle Vertragsstrafen zu vereinbaren, die entweder Bestandteil sind oder sogar ausgeschlossen werden. Neben diesen Produkt- und Servicedetails sind am Ende noch das anzuwendende Gesetz und der Gerichtsstand aufzunehmen.
Ohne Vertrag kein Beginn oder Zahlung
Je umfangreicher und auch weitreichender die Produkt- und Servicelieferungen sind, desto eher sollten Sie auf Verträge pochen. Dabei sollten Sie nicht mit der Leistung oder mit einer Teil- oder kompletten Zahlung beginnen, bevor nicht ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Denn zu grosses Vertrauen kann nicht davor schützen, dass spätere Unstimmigkeiten bezogen auf die Lieferung entstehen. Wenn Verträge aufgestellt sind, können die Parteien die Inhalte genauer prüfen, kennen den Umfang und stimmen diesem tatsächlich mit ihrer Unterschrift zu.